19.12.2004, 05:44
|
Registrierter Benutzer
|
|
Registriert seit: 06.2003
Ort: osterhofen
Beiträge: 41
|
|
C1 ganz abmelden oder 3 Monate Saisonkennz.
Hallo ins Forum,
danke erst mal für eure Tipps zur Wertermittlung. Der Kauf meines neuen steht kurz bevor. Jetzt die Frage. Falls ich mein 3.2 Coupe (Bj. 88), jetzt mit Saisonkennzeichen von 04-10, nicht verkaufe, meint ihr es ist besser wenn ich es nach der Abmeldung ein-zwei Jahre ganz einmotte oder ist es ratsamer, den Wagen vielleicht 3 Monate oder so nächstes und in den folgenden Jahren mit Saisonkennzeichen anzumelden, einfach, um ihn zu bewegen??
Danke im Voraus für alle Tipps.
Grüße,
Christian
|
19.12.2004, 07:40
|
Registrierter Benutzer
|
|
Registriert seit: 07.2003
Ort: Berlin
Beiträge: 168
|
|
Hallo Christian,
also... ganz einmotten würde ich den Wagen nicht, da riskierst Du Standschäden (Reifen, Radlager, Stoßdämpfer, Tank, Stehbolzen etc..)
Darüberhinaus: was passiert mit der Versicherung ? Bliebe der Schadenfreiheitsrabatt erhalten ? Würde ich bei denen mal nachfragen.
2-3 mal im Jahr (muß ja nicht bei Regen sein) sollte das Fahrzeug schon ausgiebig bewegt werden, danach warm und trocken und vor allem vollgetankt wegstellen.
Bei längeren Pausen regelmäßig in der Garage, falls genug Platz vorhanden ist,
per Hand einige Zentimeter vor und zurück
schieben, um "Standplatten" an den Reifen und Druckstellen an den Radlagern zu vermeiden.
Merke: wer rastet, rostet, Autos sind Fahrzeuge und keine "Stehzeuge".
Gruß, UP1211
__________________
|
19.12.2004, 07:57
|
Registrierter Benutzer
|
|
Registriert seit: 08.2003
Ort: Itzehoe
Beiträge: 75
|
|
Hallo Christian,
aus gründlicher Erfahrung kann ich Dir sagen, daß bei sachgerechter Einlagerung keine Standschäden zu befürchten sind! Alles im einzelnen aufzuführen, wäre mir zu aufwendig und letztenendes auch zu mühsam erworbenes Knowhow...
Da man ein Fahrzeug für längere Aufbewahrung speziell konditionieren muß, macht es wenig Sinn, diese Prozedur zwischendurch zu wiederholen. Sogenannte Erhaltungsfahrten geben einem zwar ein gutes Gefühl und frischen die Beziehung zum Fahrzeug wieder auf, sind dafür aber technisch nicht zu begründen und daher auch nicht sinnvoll.
Eine natürliche Grenze für eine mittelfristige Stillegung liegt bei 18 Monaten. Wenn innerhalb dieser Frist das Fahrzeug nicht wieder zugelassen wird, verfällt der Brief und das Kennzeichen. Für eine erneute Zulassung ist dann eine sog. Vollabnahme ( früher Baurat) nötig. Es gibt einen neuen Brief und eine sorgfältige Prüfung und kostet etwas mehr als die normale 2-jährige TÜV- Prüfung.
Der Versicherungsrabatt verfällt seit einiger Zeit nicht mehr automatisch von Jahr zu Jahr, sondern bleibt bestehen ( bei den meisten Versicherern bis 7 Jahre, trotzdem erkundigen!).
Grüße
Michael
|
19.12.2004, 09:03
|
Registrierter Benutzer
|
|
Registriert seit: 07.2003
Ort: Dorf
Beiträge: 295
|
|
Hallo Christian,
ich muß meinen Wagen regelmäßig Gassi führen sonst bekomme ich ein Problem mit einer Dichtung am Getriebe, Simmerring glaub ich.Der trocknet aus,schrumpft und dann, unter Belastung haut er ab und mein Getriebe ölt, wenn nicht sogar schlimmeres.Bis jetzt ist es immer auf der Rennstrecke passiert und da war sofort fachkundige Betreuung.
Also bekam ich den Auftrag ihn regelmäßig zu fahren damit alles geschmiert ist.
Zwar stell ich ihn nicht 2 Jahre weg aber über Winter ist er immer im Schlaf.
Und sonst wird er auch zu selten bewegt.
Das kann zwar jetzt subjektiv nur bei meinem sein, aber Erweckungsmaßnahmen werden bei deinem bestimmt nötig sein.
In einer der letzten Oldtimer Klassik oder Motor klassik war ein Bericht darüber, wie man ein solches Auto wiederbelebt ( Scheunenfund war das Thema)
Gruß Astrid
|
20.12.2004, 07:49
|
Registrierter Benutzer
|
|
Registriert seit: 06.2003
Ort: osterhofen
Beiträge: 41
|
|
danke für die tipps, dann werde ich ihn wohl wieder mit saisonkennzeichen nächstes jahr kurz anmelden;
mein tüv steht im september an, muss ich den machen, wenn ich den wagen jetzt abmelde, oder kann ich den nächstes jahr bei der neuanmeldung nachholen??
gruß,
christian
|
24.12.2004, 13:38
|
Registrierter Benutzer
|
|
Registriert seit: 10.2002
Ort: landshut
Beiträge: 513
|
|
hi christian,
mach den TÜV noch bevor du ihn abmeldest, sonst kannst ihn nächstes Jahr nicht mehr zulassen, ohne gültige Hauptuntersuchung!
Gruß christian
PS, war letztens in Plattling und hab mir mal das PZ angeschaut, war aber Sa. nachmittag und schon dicht!
|
Forumregeln
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.
HTML-Code ist Aus.
|
|
|
|