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  #1  
Alt 13.06.2013, 15:36
Alex_FFM Alex_FFM ist offline
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Alex_FFM befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
MwSt ausweisen bei Import Autos

Hallo Zusammen,

hier ist die Vorgeschichte: ich habe ein Auto (ein 911 Reimport aus Holland) bei einem Händler gefunden, das ich auch gern kaufen würde. In Deutschland wäre ich dann der Erstebesitzer. Der Wagen war in D noch nicht zugelassen.

Auf der Suche nach meinem Traumauto habe ich oft gesehen, dass bei vielen Import Autos die MwSt ausweisbar war.

Frage: kann man bei jedem Import Auto die MwSt ausweise?
Bzw. was sind die Regeln dafür?

Danke Euch!

Viele Grüße,

Alex
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  #2  
Alt 14.06.2013, 13:29
Benutzerbild von supermichi
supermichi supermichi ist offline
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Beiträge: 128
supermichi befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Hallo Alex,

da gibt es eine Menge unterschiedlicher Faktoren, wovon das Ausweisen der MWSt abhängt. Nur soviel:

Bei erstmaligem Import des Autos in den EU-Binnemarkt, z.B. von USA nach EU fällt die Einfuhrumsatzsteuer an, die derjenige zahlt, der das Auto einführt. Wenn Du anschließend das Auto als Privatmann innerhalb des EU-Binnenmarktes von einem holländischen Händler kaufst, hat dieser die niederländische Umsatzsteuer auf der Rechnung auszuweisen und an sein Finanzamt abzuführen. Du zahlst sie aber über deine Rechnung im Kaufpreis natürlich mit.

Wenn Du das Auto zum gleichen Preis von einem Privatmann in Holland kaufst, darf dieser keine Umsatzsteuer auszuweisen und braucht sie auch nicht zu zahlen, Du ebenfalls nicht, da das Auto bereits einmal in der EU versteuert wurde.

Wenn Du jedoch deutscher Händler bist, kannst Du Dir bei einem Kauf von einem Holländischen Händler die von ihm ausgewiesene und gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuerabzug vom dt. Finanzamt zurückerstatten lassen. Allerdings hast Du die dt. Mehrwertsteuer auf dieses Auto beim Verkauf wieder auszuweisen und an das dt. Finanzamt zu zahlen.

Auf Besonderheiten wie die Differenzbesteuerung will ich nicht weiter eingehen, das Thema wirst Du kennen, wenn Du kommerziell handeln solltest. Bin zwar kein Steuerfachmann, aber ich gehe mal davon aus, dass das so halbwegs stimmen müsste.
__________________
Grüße aus GLA
von Michael
(3,2-er Carrera Targa, Bj. 5/85, 207 PS, US-Kat, 293.000 KM, irisblau)
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  #3  
Alt 14.06.2013, 14:13
Benutzerbild von Uli911
Uli911 Uli911 ist offline
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Beiträge: 1.985
Uli911 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Fast richtig.

Aber:

"Wenn Du jedoch deutscher Händler bist, kannst Du Dir bei einem Kauf von einem Holländischen Händler die von ihm ausgewiesene und gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuerabzug vom dt. Finanzamt zurückerstatten lassen. Allerdings hast Du die dt. Mehrwertsteuer auf dieses Auto beim Verkauf wieder auszuweisen und an das dt. Finanzamt zu zahlen.."

ist nicht korrekt.
Es handelt sich dann um eine USt-steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung.

Bei Gebrauchten

Kauf vom Drittland: EUST fällt an, Verkauf dann mit USt Ausweis soweit Händler. Dies ist regelmäßig bei den US und Japan- Importen der Fall.

Kauf vom EU Land (Holland): kein USt Ausweis beim Weiterverkauf durch Händler in D
__________________
Gruss, Uli
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  #4  
Alt 15.06.2013, 23:06
Alex_FFM Alex_FFM ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 05.2013
Ort: Frankfurt am Main
Beiträge: 39
Alex_FFM befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Hallo Michael, hallo Uli911,

Danke für die ausführliche Infos. Sie haben mir weitergeholfen.

Viele Grüße,

Alex
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