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  #1  
Alt 20.07.2012, 21:32
Benutzerbild von tomhammer
tomhammer tomhammer ist offline
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tomhammer befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Daumen hoch Maxilite 7x16 und 8x16 eintragen

Hallo zusammen,

hat denn jemand im Raum Köln die Felgen eintragen lassen?

Ich habe auch einen Satz 7x16 mit 205/55 und 8x16 mit 225/50 für meinen 1987er 911 C1 Targa.
Ein Festigkeitsgutachten vom TÜV für die Felgen war dabei.

Meine Nachfrage beim ausstellenden TÜV in der Pfalz ergab, das normalerweise zum Festigkeitsgutachten noch ein Verwendungsgutachten gehört.

Darin werden die einzelnen Kombinationen von Felgen und Fahrzeugen beschrieben.

Das hat Maxilite aber nie in Auftrag gegeben beim TÜV.
Deshalb meinte der Herr vom TÜV, eine Eintragung sei kaum möglich, da ja aus dem Gutachten nicht hervorgeht, ob die Felgen überhaupt aufs Auto passen.

Offensichtlich scheint es ja aber auch hier im Forum Leute zu geben die die Felgen eingetragen bekommen haben.
Vielleicht können die ja aushelfen mit einer Kopie der Zulassungsbescheinigung oder einer Aussage wo sie die Felgen eingetragen bekommen haben und was dazu notwendig war.

Ich wäre echt dankbar dafür

Luftgekühlte Grüße

Tom
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  #2  
Alt 21.07.2012, 04:35
Benutzerbild von B-Man
B-Man B-Man ist offline
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B-Man befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
tÜpisch TÜV

Es kommt darauf an, zu welchem TÜV man geht und ob der Ingenieur, an den man sich wendet, Eier in der Hose hat. Bzgl. von R&H-Felgen, die ich eintragen lassen wollte, sagte mir mein TÜV sogar, dass ich sie überhaupt nicht eintragen lassen, sonder lediglich die ABE im Pkw mitführen müsse.

Aber diese Aussage, dass der TÜV-Ingenieur sämtliche Papiere bräuchte, um die Eintragung durchführen zu können, kenne ich auch. Ich frage mich, warum man Ingenieure dafür braucht. Um Papiere durchlesen und eine Eintragung durchzuführen reicht ein Hauptschulabschluss. Das kann man auch am Schreibtisch machen, ohne sich die Freigängigkeit auf der Bühne anzusehen. Dafür ist der Typ ja Ingenieur, damit er mit seinem technischen Verständnis die Freigängigkeit prüft. Dafür - so wurde das einst bei mir gemacht, als ich auch keine Papiere hatte - ließ der Ingenieur jedes Rad tief in den Radkasten einfedern und hat den Extremem-Radeinschlag geprüft.
__________________
Wenn ich will, dann kann ich meinen Porsche auch mit unter 9 l/100km fahren. Aber das ist doch Benzinverschwendung.
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  #3  
Alt 21.07.2012, 15:06
Benutzerbild von kyra55
kyra55 kyra55 ist offline
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kyra55 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Beim Tüv ists genauso wie in allen Deutschen Behörden, jeder legts aus wie er gerade lustig und gelaunt ist, und wenn man dann an die falschen Mehlmützen ( Freund und Helfer ) kommt muss man sich auch noch sagen lassen ," die eintragung ist das papier nicht wert " soviel zum Thema Tüv usw.
Ich könnte zig beispiele bringen ( hab noch ne Harley im Zweitleben )
Gruß
Wolfgang

PS: wenn der eine Tüvler bockt einfach zum nächsten gehen, oder eben zum schrauber der sowas auch oft anbietet.
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  #4  
Alt 21.07.2012, 20:14
Benutzerbild von B-Man
B-Man B-Man ist offline
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B-Man befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Tüv

Solche Beispiele kenne ich auch. Ich habe mir mal Felgen beim TÜV eintragen lassen, die gar nicht für mein Modell zugelassen waren. Eine kleine Fußnote in der ABE hatte ich und der TÜV-Ingenieur übersehen. Von dem später dadurch entstandenen Schaden im Radkasten hat sich der TÜV natürlich nichts von angenommen. Einfach: Pech gehabt.
__________________
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  #5  
Alt 21.07.2012, 23:04
Benutzerbild von tomhammer
tomhammer tomhammer ist offline
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tomhammer befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Eintragung Maxilite 7 bzw. 8x16

Tja, das bringt mich noch nicht wirklich weiter, der TÜV-Mann von meinem Schrauber hat ja gesagt, keine Chance für die Eintragung.

Deshalb noch mal meine Frage, wer hat auf einem G-Modell, in meinem Fall ein 87er Targa, die Kombi Maxilite 7x16 mit 205/55 bzw. 8x16 mit 225/50 eintragen lassen.

Und was war dafür notwendig ausser dem Festigkeitsgutachten.

Luftgekühlte Grüße

Tom
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  #6  
Alt 28.07.2012, 13:31
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tomhammer tomhammer ist offline
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tomhammer befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Eintragung maxilite 7x16 mit 205/55 und 8x16 mit 225/50 auf 87er C1 Targa

Hallo zusammen,

keiner der diese Kombi auf einem G-Modell eingetragen hat?

Wäre echt dankbar für ein paar Tipps, wie ich den TÜV-Prüfer dazu bringen kann, die Kombi auf meinem 87er C1 Targa einzutragen

Luftgekühlte Grüße

Tom
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  #7  
Alt 29.07.2012, 20:04
Age911 Age911 ist offline
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Age911 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Zitat:
Zitat von tomhammer Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,

keiner der diese Kombi auf einem G-Modell eingetragen hat?

Wäre echt dankbar für ein paar Tipps, wie ich den TÜV-Prüfer dazu bringen kann, die Kombi auf meinem 87er C1 Targa einzutragen

Luftgekühlte Grüße

Tom
-> PN
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  #8  
Alt 10.04.2015, 07:30
wynalda62 wynalda62 ist offline
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wynalda62 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Zitat:
Zitat von B-Man Beitrag anzeigen
Solche Beispiele kenne ich auch. Ich habe mir mal Felgen beim TÜV eintragen lassen, die gar nicht für mein Modell zugelassen waren. Eine kleine Fußnote in der ABE hatte ich und der TÜV-Ingenieur übersehen. Von dem später dadurch entstandenen Schaden im Radkasten hat sich der TÜV natürlich nichts von angenommen. Einfach: Pech gehabt.
Ist es stimmt?




sony z4 hülle
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  #9  
Alt 10.04.2015, 16:44
Benutzerbild von Xandi
Xandi Xandi ist offline
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Xandi befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Ich habe die (gerade teuer erworbenen) Nabendeckel schweren Herzens auch schlitzen müssen
Sicher hätte man auch die Felgen aufweiten können, aber gerade bei den 7ern fehlte nicht wenig und ich wollte nicht die ganze Beschichtung runterschleifen. Bisher halten die Deckel gut, hoffe das bleibt auch so!

VG
Alex
__________________
Carrera Coupé 3.2, MJ 1988, Grandprix-Weiß, 930/25
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  #10  
Alt 11.04.2015, 06:02
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fux fux ist offline
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fux befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Zitat:
einen SPANNRING zu schlitzen, halte ich spontan für einen Fehler.
So lässt sich der Felgendeckel zwar anbringen, er wird über kurz oder lang nicht mehr halten... dank Spannungsverlust.
Die Schmerzgrenze mechanisch an die Felge ranzugehen, lag bei mir etwas höher

Falls die Spannwirkung tatsächlich merklich nachlässt, hätte ich jetzt aber auch kein Problem damit, bei demontierter Felge den Nabendeckel aufzustecken und dann von hinten etwas dauerelastischen Kleber / Dichtmasse zwischen Spannring und Felge zu spritzen (punktuell / wieder lösbar).

Da würde ich dann aber sicher kein Baumarktsilikon nehmen, sondern eher auf sika oder dekalin-Produkte zurückgreifen ...

Gruß fux

Geändert von fux (11.04.2015 um 08:29 Uhr).
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  #11  
Alt 07.01.2013, 10:56
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Flojo Flojo ist offline
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Flojo befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Zitat:
Zitat von tomhammer Beitrag anzeigen
...Deshalb meinte der Herr vom TÜV, eine Eintragung sei kaum möglich (mangels Verwendungsgutchten/-liste), da ja aus dem Gutachten nicht hervorgeht, ob die Felgen überhaupt aufs Auto passen.
Ich habe mir neulich von einem Fori das Gutachten zusenden lassen und habe letzte Woche beim TÜV Süd vorgesprochen.
Doof war, dass ich nicht gleich eine Maxilite zur Ansicht da hatte, aber ausgehend von dem was im Gutachten steht und anhand der Werksdaten echter Füchse für den technischen Datenabgleich (Lochzahl, Lochkreis, Außen-/Innendurchmesser und Einpresstiefe), sah der Prüfer erstmal kein Veto gegen eine Abnahme.

Dass die für nen Porsche und nicht für nen Fiat sein sollen, war dem Prüfer auch klar ;-)

Ergo: sind die Felgen als "fest" geprüft (gem. Gutachten) und stimmen die Maße und Rad-Reifenkombination zum Wagen gem. Porschefreigabe, sollte es klappen.

Aber sein Tip: jeweils mit Euren Prüfern vorbesprechen, nicht jeder Prüfer kann solch eine Einzelabnahme absegnen (genau wie nicht jeder Prüfer eine US-§21 absegnen kann). Wenn soweit grünes Licht, den Satz mit Reifen komplettieren, Wagen mit montierten Rädern auf Hänger mitbringen oder erst vor Ort/auf deren Hof montieren.

Der Weg zum Tüv mit montierten Maxilite-Füchsen ist nicht legal!
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Gruß, Flo (911SC, '79)
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  #12  
Alt 07.01.2013, 17:53
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tomhammer tomhammer ist offline
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tomhammer befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Eintragungsfähigkeit Maxilite Fuchs-Replika

Hallo zusammen,

Flojo's Antwort finde ich interessant.

Ich habe nämlich sowohl beim TÜV Rheinland (ich wohne in Köln) nachgefragt als auch beim TÜV Nord (als ich an der Nordsee in Urlaub war) und beide haben mir übereinstimmend ohne voneinander zu wissen geanwortet, dass eine Eintragung nur mit Festigkeitsgutachten (und genau das gibt es nur von Maxilite, siehe mein Beitrag weiter oben, GA als Anlage) nicht mehr zulässig ist.

Hierzu auch folgender Link:
http://www.vdat.org/news/raedereintragungen.php

Da weisst der Verband der Automobiltuner darauf hin, dass die Eintragung nur mit Festigkeitsgutachten nicht mehr zulässig ist.

Das der TÜV-Süd solche Eintragungen noch macht, finde ich da erstaunlich.

Wenn dem aber so ist, gut zu wissen, dann lohnt vielleicht ein Weg ins Hoheitsgebiet des TÜV Süd.
Denn die Aussage des von mir befragten Prüfers war auch, Eintragungen kann man überall in Deutschland vornehmen lassen, nicht zwingend am Ort der Zulassung.

Interessant finde ich auch warum man nicht bereits mit vormontierten Felgen dorthin fahren kann, beim Sportlenkrad oder sonstigen eintragungspflichtigen Teilen mache ich das doch auch.

Ich darf ja sogar mit abgemeldetem Fahrzeug auf direktem Wege zur Zulassungsstelle fahren um es dort anzumelden.

So, jetzt bin ich gesopannt, insbesondere auch auf Beiträge von Leuten die die Maxilite bereits eingetragen haben.

Gruß Tom
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  #13  
Alt 08.01.2013, 09:14
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Flojo Flojo ist offline
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Flojo befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Nun, ich glaube es ehrlich gesagt auch erst, wenn ich es selbst auf dem Papier sehe.

Zitat:
Zitat von tomhammer Beitrag anzeigen
Interessant finde ich auch warum man nicht bereits mit vormontierten Felgen dorthin fahren kann, beim Sportlenkrad oder sonstigen eintragungspflichtigen Teilen mache ich das doch auch.
Obacht, Äpfel und Birnen!

a) Eintragung ist nicht gleich Abnahme!
Eine Eintragung (kann) erfolgt NACH der Abnahme durch den TüV.
Es gibt auch eintragungsfreie Teile, wo lediglich die Abnahme mit der ABE mitzuführen ist.

b)
Anbauten, die Abnahmepflichtig sind, wo die Teile aber eine KBA haben und einer Abnahme nichts im Wege steht (weil regelkonform montiert), können vormontiert auf dem Weg zum Tüv bewegt werden.

Teile, die eine Einzelabnahme benötigen, weil abweichend verwendet oder Teile, welche nur ein Teile-/Festigkeitsgutachten aber keine KBA/ABE haben, führen zum absoluten erlöschen der Fahrzeug-ABE bei Verwendung im öff. Straßenverkehr!
__________________
Gruß, Flo (911SC, '79)
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  #14  
Alt 08.01.2013, 15:07
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tomhammer tomhammer ist offline
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tomhammer befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Hallo Florian,

zu den verschiedenen Stufen der Eintragungsfähigkeit, klar den Unterschied zwischen ABE und Gutachten kenne ich.

Aber selbst bei einer Einzelabnahme eines ganzen Fahrzeugs, also ein Umbau z.B. muss ich doch die direkte Fahrt zum TÜV oder einer anderen Prüforganisation auf eigener Achse antreten dürfen.

Einen Komplettumbau z.B. diese fürchterlichen Ferarri-Umbauten auf Käfer-Chassis kann ich ja schlecht vor Ort erst vornehmen.

Das die ABE für ein zugelassenes Fahrzeug bei Dauerbetrieb mit nicht eingetragenen Bauteilen erlischt ist nachvollziehbar.

Aber die einmalige, direkte Anfahrt muss doch nach Anbau gestattet sein, oder?

Immer geht das auf jeden Fall mit roter Nummer soweit ich weiss.

Verwirrte Grüße

Tom
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  #15  
Alt 09.01.2013, 09:42
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Flojo Flojo ist offline
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Flojo befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Ggf. kann das Jemand aufklären, aber ich kenne das so, dass man dann das zu prüfende Objekt auf nem Hänger anliefert.
Wohlgemerkt, es geht um Dinge, die keine ABE/KBA haben.

Dein als Beispiel erwähnter Komplettumbau ist rechtlich erstmal ohne Segen der StVZO und ohne wirklichen Versicherungsschutz.
Lies mal das Kleingedruckte in den Policen der Kurzzeit-/Überführungskennzeichen.
__________________
Gruß, Flo (911SC, '79)
https://www.instagram.com/911garage_germany
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