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  #1  
Alt 25.12.2013, 15:55
DJUMANJI DJUMANJI ist offline
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DJUMANJI
H - Kennzeichen - Rahmenbedingungen ?

Hallo miteinander,

ich will hier nicht erneut einen Thread zum Thema (US) - Import vs. deutsche Autos eröffnen. Mich interessieren die (zulassungs-rechtlichen) Bedingungen, die (neben der Originalität) für ein H - Kennzeichen erfüllt sein müssen.

Daher ... wer von den drei Genannten kann KEIN H - Kennzeichen erhalten ?:
A. Auto in gesamter Historie nur in Deutschland zugelassen.
B. Deutsche Erstzulassung (danach auch im Ausland zugelassen, jetzt wieder in D).
C. Auto mit Erstzulassung im Ausland später Rückführung nach D.

Welchen Vorteil hat das H - Kennzeichen ?
1. Steuerersparnis für 3,0 Liter Motor ?
2. Erleichterung bei den Abgasvorschriften, die einen Ausbau des defekten (ursprünglich serienmässigen) KATs ermöglichen ?
3. Erleichterung bei den Sicherheitsvorschriften, die einen Ausbau der defekten (ursprünglich serienmässigen) Airbags ermöglichen ?

4. Weitere Vorteile (bitte nur grob auf Versicherungsdetails eingehen)?
5. Nachteile ggü. normaler Zulassung?

Hinweis: Die nachfolgend gegebenen Auskünfte sind unverbindlich und sollen keine Rechtsberatung sein!
Wer es verbindlich und genau wissen will, bitte einen Rechtsanwalt fragen !

Grüße

DJU
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911 - weils puren Spass macht!

964 targa 4 / MJ 91
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  #2  
Alt 25.12.2013, 23:24
Benutzerbild von 911Jo
911Jo 911Jo ist offline
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911Jo befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Hallo,
ich sehe das wie folgt:

A,B und C können ein H Kennzeichen bekommen.

zu 1) Das hängt von der Steuerklasse des 3 Liter ohne H Einstufung ab. ( Kat, kein Kat etc...) Fahrzeug mit H Zulassung kostet immer 192.-€ /Jahr.

zu 2) Ja es gelten stark vereinfachte Abgasprüfungen

zu 3) Bin ich mir nicht sicher, ich denke aber sobald Sicherheitsvorrichtungen vorhanden sind, müssen die auch funktionieren, sonst kann es beim TÜV Ärger geben. Ggfs.. austragen lassen - Airbag war damals ja sicher kein Muss für die Zulassung, sollte also möglich sein.

zu4) Oldtimerversicherung ist nicht gekoppelt mit Oldtimerzulassung.

zu5) im Gegensatz zum roten 07er Kennzeichen gibt es keine Einschränkungen.

Gruß 911Jo
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911 SC 3,0 Bj80, als 73´er Carrera RS Clone
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  #3  
Alt 26.12.2013, 12:10
Benutzerbild von Buthus
Buthus Buthus ist offline
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Buthus befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
"Wer es verbindlich und genau wissen will, bitte einen Rechtsanwalt fragen !"

...warum denn einen Rechtsanwalt?
Ich würde vielleicht einfach beim TÜV nachfragen.
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911, MJ 1977, Modell 2,7 l mit 3,0 l SC-Motor, 204 PS, Coupé, schmale Karosserie, (seit 35 Jahren in der Familie)
986, MJ 1998, 2,5 l, 204 PS
997 S, MJ 2006, Coupé, 3,8 l, 355 PS

Geändert von Buthus (26.12.2013 um 12:12 Uhr).
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  #4  
Alt 26.12.2013, 13:19
summit summit ist offline
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Zitat:
Zitat von DJUMANJI Beitrag anzeigen
2. Erleichterung bei den Abgasvorschriften, die einen Ausbau des defekten (ursprünglich serienmässigen) KATs ermöglichen ?
Nein!

Unabhängig von der H-Zulassung gilt, dass sich das Abgasverhalten nicht weiter wie zum Zeitpunkt der Erstzulassung verschlechtern darf, vgl. § 19.3 StVZO
Kein Kat bei EZ => Nachrüstkat kann raus, Änderungsabnahme
Kat bei EZ => Abgasvorschrift bei EZ muss weiterhin eingehalten werden, Kat muss bleiben


Voraussetzung für eine H-Zulassung ist die Begutachtung nach § 23 StVZO. Einen guten Anhaltspunkt hierfür liefert der Anforderungskatalog vom TÜV (vgl. auch Deine 3. Frage).

Die Kriterien sind relativ eng - welche Abweichungen vom Originalzustand erlaubt sind und welche nicht, unbedingt mit dem jew. Prüf-Ing. im Vorfeld abklären (10 Jahres Klausel…). Da in Einzelfällen eine positive Begutachtung bereits wegen eines falschen Radios verweigert wurde, könnten auch Metallkat und Sportauspuff problematisch werden, sofern nicht zeitgenössisch.


Bei positiver Begutachtung hast Du dann zwei Möglichkeiten, Dein Fahrzeug als Oldtimer zuzulassen:

Mit H-Kennzeichen, also normale Zulassung zum Straßenverkehr aber für Oldtimer, mit den aktuellen Vorteilen wie Steuerersparnis, freie Fahrt in Umweltzonen, keine Nutzungseinschränkungen usw.
ABER: das Fahrzeug muss weiterhin zu HU und AU mit Einhaltung der eingetragenen Abgasvorschriften (Stichtag Benziner 01.07.1969, mindestens wie zum Zeitpunkt der Erstzulassung s.o., keinerlei Erleichterungen!).

Oder mit 07-Kennzeichen, dann entfallen HU und AU, dann gelten jedoch erhebliche Nutzungseinschränkungen (nur Probefahrten oder Besuch von Oldtimerveranstaltungen, Fahrtenbuchpflicht).

Grüße, Armin
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  #5  
Alt 26.12.2013, 13:46
DJUMANJI DJUMANJI ist offline
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DJUMANJI
Vielen Dank für die umfassenden Hinweise ...

.... und speziell auch den Link zum TÜV-Kriterienkatalog!

Grüße

DJU
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964 targa 4 / MJ 91
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  #6  
Alt 26.12.2013, 14:48
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911Jo 911Jo ist offline
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911Jo befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
@Summit,

stimmt, ich hatte mich hier nicht korrekt ausgerückt. Gemeint war natürlich, dass für Oldtimer wegen des Baujahrs ( Datum der Erstzulassung ) die Abgasvorschriften etwas reduziert sind ( im Vergleich zu heute), nicht wegen der Tatsache der H Zulassung.
Für alte Fahrzeuge ohne Kat gilt die max 3,5% CO Grenze, also übersichtlich und recht einfach einzuhalten. So läuft das jedenfalls bei meinem IHC Scout 2 von 1976....
Für Fahrzeuge vor EZ Juli 69 ist übrigens gar keine AU erforderlich.

Gruß 911Jo
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Geändert von 911Jo (26.12.2013 um 15:08 Uhr).
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  #7  
Alt 26.12.2013, 15:06
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Zitat:
Zitat von DJUMANJI Beitrag anzeigen
.... und speziell auch den Link zum TÜV-Kriterienkatalog!

Grüße

DJU
Hallo,
dies ist eine Richtlinie, oder Sichtweise des TÜV Süd. Es gibt da sicher hier und da noch kleine Spielräume, wie z.B. Werkstoff der Kotflügel o.ä.
Ich fahre z.B. GFK Kotflügel, die der TÜV nicht bemängelt hat.

Es gibt auch F Modelle mit Umbau auf 3,2 er Motor mit H Zulassung, die ich z.B. nicht nachvollziehen kann...

Gruß 911Jo
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