06.03.2014, 13:03
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H-Kennzeichen
Mein neuer 911er wird so langsam fertig und ich würde den am liebsten direkt mit H-Kennzeichen anmelden.
Gemäß Baujahr würde ich das aber erst 8/14 bekommen. Besteht irgend eine Chance das schön früher zu bekommen?
Wäre doch blöd wenn man den nach kurzer Zeit wieder ummelden müsste.
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911 Carrera BJ 84 als GULF-Porsche
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06.03.2014, 13:18
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911
Zitat:
Zitat von 911 Carrera
Mein neuer 911er wird so langsam fertig und ich würde den am liebsten direkt mit H-Kennzeichen anmelden.
Gemäß Baujahr würde ich das aber erst 8/14 bekommen. Besteht irgend eine Chance das schön früher zu bekommen?
Wäre doch blöd wenn man den nach kurzer Zeit wieder ummelden müsste.
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Hallo,
leider wird das bei den Zulassungsbehörden in Deutschland unterschiedlich gehandhabt.
Manchen reicht das Baujahr, bei uns muss man warten bis 30 Jahre nach dem Tag der ersten Zulassung.
Hinfahren und fragen.
Luftgekühlte Grüße
Bernd
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"Porsche fährt man nie aus Vernunft sondern immer aus Überzeugung"
911 SC, 9/78, 180 PS, RdW Coupe`,TL, Schiebedach, RSR Felgen 9 u. 11 J, Reifen 225/50/15 u. 285/40/15, 294 tkm ohne Motorrevision, H - Zulassung, 45 Jahre in meinem Besitz "matching numbers"
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06.03.2014, 13:20
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911-Carrera: wie ist denn Deine Name?!
Zur Frage: Nein.
vor 8/14 keine chance.
ggf. wirst du sogar mindestens taggenau vorfahren müssen.
Nachtrag:
es kann sein, dass manche Prüfer dir die §23 machen, aber keine HU(§21) erteilen.
Bringt Dir also nix, weil Du vorrangig die §21 brauchst, um den bei der Behörde zuzulassen.
Ergo: Du bekommst keine Kennzeichen und schon garkeine Plakette.
Wenn Du fahren MUSST, dann rede mit Deiner Versicherung, ob die gewillt sind Dir in der Überbrückungszeit ggf. 2 bis 4 mal ein Kurzzeitkennzeichen zu attestieren, so dass Du Deine Probe-/Einstellfahrten absolvieren kannst.
Für eine Fahrt um den Block (Zündung-/Bremse testen) kannst Du ggf. mit (D)einer Werkstatt reden, ob se Dir ein rotes 06er borgen.
aber auch da sind die Regeln streng, denn eigentlich darf nur der Kennzeicheneigner am Steuer sitzen (was die Autohändler gerne mal ignorieren).
Fällt ein Treffen zufällig in diesen Zeitraum, dann bitte, fahr.
Nur häng es nicht an die große Glocke ;-)
Geändert von Flojo (06.03.2014 um 13:27 Uhr).
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06.03.2014, 13:43
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Zitat:
Zitat von Flojo
911-Carrera: wie ist denn Deine Name?!
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Sorry - Rainhard
mit so schnellen Antworten habe ich nicht gerechnet
danke
Werde wohl mal mit meinem Versicherungsmakler reden. Einstellfahrten zum Ring bzw. zu unserem Jahrestreffen müssten doch machbar sein
mal sehen
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911 Carrera BJ 84 als GULF-Porsche
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06.03.2014, 14:01
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du kannst ihm das ja folgender maßen "verkaufen":
dein aufbau, der gulf-replica, wird wohl kostspieleig sein.
entsprechend hoch fällt das gutachten aus, welches er für die taxierung der police zu grunde legt.
ergo, soll er das al "return of investment" sehen und dir 2-3 KZKs "schenken" (je so ca, EUR 90,-), was er aber über den jahresbeitrag der später von Dir bei ihm abgeschlossenen Police wieder reinbekommt.
sollte klappen (bei mir immer).
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06.03.2014, 22:47
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Moin,
Wird hier auch so gehandhabt, dass der Monat entscheidet. Für das H-Kennzeichen benötigst Du dann noch eine TÜV - Abnahme, die Dir einen originalen oder zeitgenössischen Zustand bestätigt. Wie der Rest gehandhabt wird, kann Dir die Zulassungsstelle sagen, einfach anrufen.
Besten Gruß,
Dirk.
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07.03.2014, 07:22
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H-Kennzeichen
Ich würde auf der Zulassung fragen.
Bei meinem 72 Pontiac durfte ich damals auch 2 Monate früher das H bekommen. Er war von Juni 72 und ich wollte ihn im April auf H anmelden.
Aber nicht anrufen,sondern immer persönlich den Leuten nett ins Auge sehn.
Schönes 20 grad Wochenende aus dem Badischen.
Tom
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1986 Porsche Carrera Coupe 3,2 ltr Fahrzeug in Granatrotmetallic.
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07.03.2014, 08:59
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nochmal: man muss differenzieren:
H-Abnahme nach §23 (ehem. 21c) ist eunabhängig von der Zulassung.
Beides hat nicht mit einan der zu tun, 2 getrennte behördliche Organe.
Sprich, man ist im ersten Schriftt davon abhängig einen Prüfer zu finden, der bereit ist, vor dem sonst geläufigen Termin der Erstzulassung (EZ), eine H-Abnahme zu machen.
Daran scheitert oftmals schon das Vorhaben, da sich der Konsenz eingespielt hat, da meist das GENAUE Datum der EZ berücksichtigt wird.
2 Monate oder so VOR der EZ eine H-Abnahme zu bekommen, ist HEUTE fast nicht mehr möglich (erfahrungsgemäß zumindest nicht in großen Kennzeichenkreisen/Ballungsgebieten).
Und dann, erst mit dem H-Gutachten in der Hand, kann man zur Zulassung.
Aber auch dann ist die Frage, ob die das EZ abgleichen und wie die das handhaben (leider meist datumsgenau).
Ich kenne genügend Beispiele, wo Jemand das H hatte (im Monat der EZ), aber die Zulassung scheiterte, weil die wenige Tage vor vor dem genauen Datum dort vorsprachen und echt wieder heimgeschickt wurden (HH, FFM, MTK, OF, DA).
30 Jahre sind halt 30 Jahre und nicht 29 Jahre und 258 Tage, oder so.
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10.03.2014, 08:07
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Jahr/Monat/Tag
Beim TÜV in 63755 Alzenau - AP. Hr. Fleckenstein, genügt das Baujahr.
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