Elfertreff.de
 
 
 
 
       

Zurück   Elfertreff - Das 911 & Porsche Forum > Medien - Presse - Bücher - Testberichte > Presseberichte und Tipps aktuell

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 24.09.2007, 08:45
Benutzerbild von Uli911
Uli911 Uli911 ist offline
Moderator
 
Registriert seit: 01.2003
Ort: Leonberg
Beiträge: 1.985
Uli911 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Feinstaubverordnung - allgem. Ausnahme f. Oldtimer

Gute Nachricht für die Besitzer von Oldtimern, schlechte Nachricht für Youngtimer- Besitzer ohne KAT:

"21.09.2007 Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung (21. September 2007) in Berlin einer Änderung der so genannten Kennzeichnungsverordnung zugestimmt. Danach sollen künftig auch Benzinfahrzeuge, die einen geregelten Katalysator der ersten Generation noch vor Einführung der EURO-Abgasnormen verfügen, eine Umweltplakette erhalten. Sie wären bislang von den in einigen Städten des Landes wegen zu hoher Feinstaubbelastung geplanten Fahrverboten betroffen gewesen. "Mit dem Beschluss der Kennzeichnungsverordnung ist ein weiterer Meilenstein bei der Feinstaubbekämpfung erreicht", erklärten Ministerpräsident Oettinger und Umweltministerin Gönner. Die Regelung schaffe für die etwa 500.000 Besitzer älterer Benzinfahrzeuge mit geregeltem Katalysator die erhoffte Klarheit.


Die Länderkammer unterstützte außerdem mehrheitlich einen von Hessen eingebrachten Antrag, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, bei Fahrverboten bundesweit einheitliche Ausnahmeregelungen für Oldtimer zu schaffen. "Ein Flickenteppich an Ausnahmeregelungen würde die vielen bundesweit organisierten Oldtimerveranstaltungen erheblich erschweren. Ein bundesweit einheitliches Vorgehen erleichtert dagegen die Umsetzung für Behörden und Fahrzeughalter und wird auch dem verschwindend geringen Beitrag der OIdtimer zur Feinstaubbelastung gerecht", so der Ministerpräsident.

....."

Quelle:

http://www.stm.baden-wuerttemberg.de...html&_min=_stm
__________________
Gruss, Uli

Geändert von Uli911 (24.09.2007 um 08:47 Uhr).
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 24.09.2007, 11:04
Benutzerbild von 930'er Power
930'er Power 930'er Power ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 05.2002
Ort: Mallorca
Beiträge: 1.332
930'er Power befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Wie schauts mit einem 07 Kennzeichen aus
__________________
Gruß Stefan,
der sich erst einmal von seinem Porsche trennen musste ...
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 24.09.2007, 11:22
Targamaniac Targamaniac ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 07.2003
Ort: D
Beiträge: 628
Targamaniac befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Zitat:
Zitat von 930'er Power Beitrag anzeigen
Wie schauts mit einem 07 Kennzeichen aus
Schlecht schauts aus, schlecht.
Wurde nicht berücksichtigt.

Grüße
Jürgen
__________________

*** Ich bereue nichts ***
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 24.09.2007, 11:24
Benutzerbild von Uli911
Uli911 Uli911 ist offline
Moderator
 
Registriert seit: 01.2003
Ort: Leonberg
Beiträge: 1.985
Uli911 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Hhmmm.......würde ich auch so sehen. Jedenfalls wenn es keine Oldtimer sind.



Hier der ofizielle Text:

http://www.bundesrat.de/cln_051/Shar...ile.pdf/464-07

Zitat:

"..
b) Der abschließende Punkt in Nummer 9 wird durch ein Komma ersetzt und folgende Nummer 10 angefügt:
"10. Oldtimer (gemäß § 2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung), die ein Kennzeichen nach § 9 Abs. 1 oder § 17 der Fahrzeug-Zulassungs-verordnung führen."



Anmerkung:

Dabei sind

§ 9 Besondere Kennzeichen

(1) Auf Antrag wird für ein Fahrzeug, für das ein Gutachten nach § 23 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorliegt, ein Oldtimerkennzeichen zugeteilt. Dieses Kennzeichen besteht aus einem Unterscheidungszeichen und einer Erkennungsnummer nach § 8 Abs. 1. Es wird als Oldtimerkennzeichen durch den Kennbuchstaben "H" hinter der Erkennungsnummer ausgewiesen.



§ 17 Fahrten zur Teilnahme an Veranstaltungen für Oldtimer

(1) Oldtimer, die an Veranstaltungen teilnehmen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen, benötigen hierfür sowie für Anfahrten zu und Abfahrten von solchen Veranstaltungen keine Betriebserlaubnis und keine Zulassung, wenn sie ein rotes Oldtimerkennzeichen führen. Dies gilt auch für Probefahrten und Überführungsfahrten sowie für Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder Wartung der betreffenden Fahrzeuge. § 31 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung bleibt unberührt.


und § 2 Nr. 22 sind eben

22. Oldtimer: Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr
gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten
Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes
dienen;


Mein Fazit:

Ich vermute nur Oldtimer mit H oder Oldtimer mit 07er Nummer.
__________________
Gruss, Uli

Geändert von Uli911 (24.09.2007 um 11:36 Uhr).
Mit Zitat antworten
Antwort



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

vB Code ist An.
Smileys sind An.
[IMG] Code ist An.
HTML-Code ist Aus.
Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 01:13 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.6.4 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.
© 2001-2018 by Elfertreff.de - Sämtliche PORSCHE Bezeichnungen und Logos unterliegen dem Copyright der Dr. Ing. h. c. F. Porsche AG ! Das Forum ist ein unabhängiges Forum und hat keinen Bezug zur Porsche AG