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  #1  
Alt 19.03.2003, 04:27
Gueni
 
Beiträge: n/a
Frage unbekannte Erstzulassung

Hi ,

FRAGE:
gibt es in der STVZO eine Bestimmung oder einen Paragraph oder sonst was,
das die Erstzulassung regelt, wenn die Erstzulassung NICHT BEKANNT ist ?

Hintergrund:
war heute wieder mal beim TÜV - Wiederzulassung eines Fahrzeugs aus Italien


Habe Datenblatt von Porsche mit "am 25.5.1986" wurde von uns ein KFZ-Brief
ausgestellt"
im italienischen Brief steht "1992" - da wurde das fahrzeug das 1.mal in
Iatlien zugelassen.

Der TÜV-Prüfer steht auf dem Standpunkt:
- ein ausgestellter KFZ-Brief ist keine Gewaehrleistung fuer eine ZULASSUNG.
- er will 1992 aus dem ital. Brief als erstzulassung einsetzen (von mir aus,
wenn ers nicht lassen kann)
- AAAABER eine EZ 1992 MUSS mit GKAT sein, wegen der Abgasbestimmungen - hat
er aber nicht, einen GKAT - is ein 911er, muss ich das sagen ?

ALSO: sagt der TÜV-Mensch: "keine Zulassung in D" moeglich .

Jetzt hab ich mit H.Wuest bei Porsche gesprochen, der sagt:
1. Porsche hat keinen Nachweis, dass das Auto auch zugelassen wurde
2. er meint, es gaebe eine Bestimmung oder sowas aehnliches, die lautet:

"ist das Erstzulassungsdatum eine Fahrzeugs unbekannt, so wird der 1.7. des
Baujahres eingesetzt"


M E I N E FRAGE an euch ist jetzt:
weiss jemand, ob es diese Bestimmung wirklich gibt und wo diese Bestimmung
festgehalten ist ???????????

PS: auch das KBA hat keine Daten mehr von 1986!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Gruesse aus Nuernberg
Guenter
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  #2  
Alt 19.03.2003, 09:34
Bernd
 
Beiträge: n/a
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Hatte mal ein ähnliches Problem mit einem Motorrad aus alten DDR Tagen. Da wurde tatsächlich der 01.07. des Herstellungsjahres eingesetzt.

Falls das Auto jemals in Deutschland zugelassen wurde (wann auch immer), dann kannst Du Dir in Flensburg das genaue Datum beim Kraftfahrtbundesamt geben lassen (mußt natürlich die Fahrgestellnummer angeben). Wenn es dumm für Dich läuft, ist das Auto nur in Italien zugelassen worden, obwohl mal ein deutscher Brief ausgestellt worden ist. Dann heißt es KAT nachrüsten. ODER: die italienischen Papiere wegwerfen und darauf bestehen, dass als Erstzulassung der 01.07.1986 eingetragen wird (es könnte ja sein, dass Du die italienischen Papiere nie bekommen hast und deshalb von der EZ 1992 gar nichts weißt).

Gruß

Bernd

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  #3  
Alt 19.03.2003, 11:06
Gueni
 
Beiträge: n/a
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Hi Bernd,

interessant waer halt, ob es diese "Bestimmung" 1.7. des Baujahres TATSAECHLICH gibt;

KBA in Flensburg hat die daten leider nicht mehr von 1986 - hat man mir zumindest gesagt.

gruss: Guenter
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  #4  
Alt 20.03.2003, 02:27
wilp964 wilp964 ist offline
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Beiträge: 61
wilp964
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Lieber Günther,

ich glaube, mich erinnern zu können,daß eine Erstzulassung bis zum 31.12.1992 keinen G-Kat
erforderte. War zumindest bei meinem Super Seven so. Noch mal nachchecken!

Grüße

Wilhelm Paus
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  #5  
Alt 20.03.2003, 02:29
wilp964 wilp964 ist offline
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wilp964
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Lieber Günther,

ich glaube, mich erinnern zu können,daß eine Erstzulassung bis zum 31.12.1992 keinen G-Kat
erforderte. War zumindest bei meinem Super Seven so. Noch mal nachchecken!

Grüße

Wilhelm Paus
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  #6  
Alt 20.03.2003, 03:11
Gueni
 
Beiträge: n/a
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Hi,
danke fuer eure Beitraege;
dr TÜV-Mensch aht inzwischen nachgebessert bzw. verschlimmbessert

- ich hab die Fahreugpapiere (TÜV-Datenblatt) zumindest bekommen - ABER: es steht folgendes drin:
"EZ 1992 in ital. Papieren; lt. Fa. Porsche Briefausgabe 1986-wahrscheinlich Import-Datum im ital.Brief; ist das Fahrzeug EZ 1992, dann keine deutsche Zulassung moeglich; bekommt dasa Fahrzeug EZ 1986, dann ists ok"

das ist der sinngemaesse Text im TÜV-Datenblatt.

ALSO, das ganze geht jetzt bei der Zulassungsstelle weiter, denn die MUESSEN jetzt die Erstzulassung in den KFZ-Brief eintragen

Ich meld mich nochmal, wie DAS ausgegangen ist.

Gruessse asu Nuernberg:
Guenter

PS: ich mach das nicht zum ersten mal,(Import aus Italien) aber JEDESMAL finden die TÜV-(Un)-Menschen irgend was andres, was sie anmeckern muessen
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