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Alt 12.06.2004, 04:03
Kutti Kutti ist offline
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Beiträge: 782
Kutti
Beitrag

Ich weiss nicht wie es in Deutschland ist. Bei uns in der Schweiz gilt ein Wagen erst dann als Unfallauto, wenn der Rahmen beschaedigt wurde und repariert (auf der Richtbank gezogen) werden musste.

Für mich bedeutet das: Wenn ich nur einen kleinen Schaden an Stossstange oder Kotflügel habe, würde ich das Auto sicher nicht deswegen verkaufen. Auch bei einem allfaelligen Verkauf ist es laut (CH)- Gesetz nicht erforderlich, den Blechschaden zu erwaehnen, da es nicht als Unfallfahrzeug gilt. Kommt natürlich auch auf den Charakter des Verkaeufers drauf an.

Ich habe im Nachhinein festgestellt, dass mein Fahrzeug (vermutlich, weiss es nicht mit bestimmtheit) mal einen Hagelschaden hatte.

Ich liebe meinen elfer und da er sonst (bis jetzt) auch überhaubt keine Macken hatte, würde ich ihn deswegen nicht verkaufen.

Grüsse kutti

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