Wenn das Fahrzeug/Teil älter als 10 Jahre ist hat die AMAG keine Unterlagen mehr und stellt auch keine EUR 1 sondern nur noch eine Art Empfehlung aus. Die ist aber nicht nötig, da dann ohnehin der Verkäufer die EUR 1 unterschreiben muss.
Ist alles gar nicht so kompliziert. Du benötigst folgendes:
- Die Warenursprungsbescheinigung EUR 1 (spart Dir die 10 % Zoll, da sie bestätigt, dass das Teil ursprünglich aus D kommt)
- Das Formular Ausfuhrdeklaration
- Kaufvertrag, am besten doppelt, sonst muss ihn der deutsche Zöllner kopieren was zu Kreislaufproblemen wegen Überlastung führen kann …
Beides schickt Dir auf Anfrage der freundliche Schweizer Zoll (Tel. 0041-61-6381111, die sind dort in der Verwaltung wirklich freundlich! Aber nur in der Verwaltung). Brauchst Du aber nicht unbedingt, kannst Du bei Einreise nach CH dort auch abholen.
- Diese beiden müssen sorgfältig ausgefüllt werden. Wichtig ist bei der Ausfuhrdeklaration, dass der „Ausführer“ (Das ist der Verkäufer, nicht Du! Hört sich komisch an, ist aber so) oben links UND unten rechts unterschreibt. Ich habe da noch Muster, kann ich Dir faxen. Ist gar nicht so schwer.
Dann gehst Du mit den beiden ausgefüllten Formularen bei Wiedereinreise nach D erst zum Schweizer Zoll. Dort musst Du noch ein DIN A5 –Formular ausfüllen. Ist aber keine große Aktion. (Nimm unbedingt einen Kuli mit! Ich dachte ich hätte alles ausgefüllt und dann kam doch noch dieses blöde DIN A5-Formular. Obwohl er ungefähr fünf Kulis auf seinem Schreibtisch liegen hatte, hat mich der Zöllner (die Unfreundlichkeit in Person) von seinem Schalter weggeschickt. Ein freundlicher LKW-Fahrer hat mir dann mit einem Kuli ausgeholfen). Dann gibt’s Du ihm ein unglaubliches Gefühl von Macht indem Du ihn seine hübschen kleinen Stempelchen überall auf die Formulare draufdrücken lässt. Welch ein Lebensinhalt ….
Anschließend zum deutschen Zoll (Schalter gegenüber). Dort die gestempelten Formulare (Zöllner lieben Stempel) und den Kaufvertrag vorlegen. Hiiiiier ..... briiiingst ….. Duuuuu ….. aaaaaam ….. beeeeesten ….. viiiiiel ….. Zeeeeit ….. miiiiit.
Nur nicht hetzen!! Der verdient auch nicht mehr wenn er für Dich schneller arbeitet!!
Wenn der deutsche Zöllner dann aufsteht um zu einem Kollgen zu gehen, der den Einfuhrabgabenbescheid für ihn schreiben muss, bist Du Deinem Ziel ganz nah! Dann musst Du nur noch die EUst zahlen, und wenn er dann seinen vierten Stempel auf die Unbedenklichkeitsbescheinigung gedrückt hat, dann hat er seine äußerst komplizierte und verantwortungsvolle Arbeit beendet.
UND DU HAST ES GESCHAFFT!!
Habe meinen Carrera vor sechs Wochen aus der Schweiz geholt und daher alles noch ein bißchen präsent. Kannst mich auch anrufen, habe Dir meine Nummer gemailt.