Hallo ,
ich hatte diese Info hier auch schon mal eingestellt.
Juergen
Sehr geehrter Herr xxxxxx,
ich danke für Ihre Anfrage.
Nach einem Erlass des Verordnungsgebers, des Bundesministeriums für
Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) vom 28.01.200 sind
Reifenfabrikatsbindungen in den Fahrzeugpapieren bei Pkw und Lkw nicht mehr
vorzunehmen. Dadurch haben die in den Fahrzeugpapieren bereits enthaltenen
Reifen-Fabrikatsbindungen keine direkte Rechtswirksamkeit mehr und sind nur
noch als Empfehlungen anzusehen.
Dies hat zur Folge, dass bei Fahrzeugkontrollen Angaben im
Fahrzeugschein zum Reifenfabrikat nicht mehr Bestandteil der Überprüfungen
sein sollen. Die Aufhebung der Fabrikatsbindung erstreckt sich auf alle
Reifen, die mit einem Bauartgenehmigungszeichen versehen sind, also auch auf
ZR-Reifen.
Eine offizielle Bekanntmachung durch den Verordnungsgeber, z.B. im
Verkehrsblatt, ist bisher noch nicht erfolgt.
Die Aufhebung der Reifen-Fabrikatsbindung bedeutet jedoch, dass der
Fahrzeughalter entsprechend seiner grundsätzlichen Verpflichtung, für den
verkehrssicheren Zustand seines Fahrzeugs zu sorgen, nunmehr auch
verantwortlich dafür ist, dass bei der Verwendung von Reifen unter Beachtung
der im Fahrzeugschein angegebenen Größenbezeichnung keine
Sicherheitsprobleme bestehen. Ist dies nicht der Fall, d.h. ist die
Verkehrssicherheit generell oder in bestimmten Situationen nicht mehr
gewährleistet, kann dem Fahrzeughalter im Schadensfall zumindest eine
Teilschuld treffen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Reimer Speck
Kraftfahrt-Bundesamt
Abteilung Technik
24932 Flensburg
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