Die Aussage ist prima: Ein Fiat 500 mit der ganzen Batterie von Airbags aus einer Mercedes S Klasse ist demnach besonders sicher
. Na Prost Mahlzeit.
Völlig Unsachlich !! Verstehe den Vergleich hier auch nicht so ganz, weil wir über 993 schreiben und einem Lenkrad aus 996/986 und nicht von mehreren Porsche-Lenkrädern in irgendeinem x-beliebigen Fahrzeug. (Aber sicher ist ein Fiat 500 mit irgendeinem Airbag sicherer als ohne !! Oder ?)
Und da beides Porsche ist, Fahrzeug und Lenkrad, stimmen, zumindest bei den genannten Modellen, so banale Dinge wie Zahnkränze überein, was schonmal was Entscheidendes ist. Und als nächstes wird die freie Sicht auf die Amaturen begutachtet, gilt aber auch nur für den s.g. Normmenschen von ca. 1,78 m. Wenn die gegeben ist, gibt es sowieso keinen Grund das Lenkrad nicht zu akzeptieren.
Schaut mal in ältere Mercedes-Fahrzeuge, da werden ständig Lenkräder von allen möglichen Modellen getauscht : grösser, kleiner , schwarz, elfenbeinfarbig, mit Hupring oder Tasten etc. ICh gebe zu, dass es einen Unterschied macht , wenn ich ein s.g. Fremdfabrikat einbaue, da benötige ich in der Tat eine ABE. Das gleiche gilt auch für Felgen. BEi Original-Felgen des Herstellers in der richtigen Grösse/ET fragt auch keiner nach einer ABE nur wenn das Design anders ist und es die Felge bei dem ein oder anderen Modell noch nicht gegeben hat.
Denn auf der Original-Felge steht Mercedes oder Porsche und Felgen werden mit Fabrikat und nicht mit der KBA -Nr. eingetragen, denn nur dadurch könnte man sie letztendlich unterscheiden. Also keiner trägt auf einen Mercedes eine Mercedesfelge nur wegen eines anderen Designs ein.
Gleiches gilt für Sitze, Fremdsitze brauchen ABE, zumindest die Konsole. Für Sitze des gleichen Herstellers habe ich das noch nicht gehört, würde mich bei einer Eintragung auch mal der Satz dazu im KFZ-Schein interessieren. Sitz vom Porsche 9xx in 9xy ?
Ausserdem, wenn Porsche das Lenkrad vom 996 so in einen 993 einbaut ohne wenn und aber, dann wird es wohl auch zulässig sein, denn die beschei....sen sich ja sonst immer mit ihren Freigaben, zu recht oder unrecht entzieht sich meiner Beurteilung.
Erlöschen der Betriebserlaubnis bei fehlenden Airbag ? Also aus der Praxis kann ich berichten, dass nach einem Unfall in das mir bekannte Fahrzeug , Mercedes, ein Lenkrad ohne Airbag eingebaut wurde und niemals hat da jemand z.B. Tüv danach gefragt. Und was war noch zu ZEiten als der Airbag Sonderausstattung war und nur gegen horrende "Zusatzdollars" eingebaut wurde, war so Anfang der 80iger ? Die Autos gleicher BAureihe ohne diese SA durften doch auch fahren bzw. wer wusste denn noch irgendwann, ob das Fahrzeug den Airbag mal als SA hatte oder doch nicht. Die SA-Liste muss ich doch beim TÜV nicht vorlegen. Und was für alte Autos gilt , kann doch nnciht für neuere Modelle nicht gelten zumal der RS eben auch ohne Bag fahren darf.
Selbstverständlich soll man solche Dinge immer in Frage stellen, aber nicht betroffen sein, wenn andere das anders sehen als der Bedenkenträger. Wer weiter "Manschetten" hat muss es ja nicht tun. Ich will da niemanden bekehren, habe lediglich meine Sichtweise vorgetragen und begründet.
Gruss
Juergen