
12.07.2004, 19:28
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hallo,
Zitat:
sei froh, daß "nur" der Antrieb vom Schiebedach aus billigem Plastik ist,
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also hier muss ich den hersteller mal ausnahmsweise in schutz nehmen, dass besagte zahnrad ist aus messing, vermutlich wegen der besseren gleitreibung.
ansonsten stimme ich euch zu und bin regelmäßig versucht, einer verschollenen vorschrift aus dem StGB zu neuer anwendung zu verhelfen:
Zitat:
StGB § 291 Wucher
(1) Wer die Zwangslage, die Unerfahrenheit, den Mangel an Urteilsvermögen oder die erhebliche Willensschwäche eines anderen dadurch ausbeutet, daß er sich oder einem Dritten
1. für die Vermietung von Räumen zum Wohnen oder damit verbundene
Nebenleistungen,
2. für die Gewährung eines Kredits,
3. für eine sonstige Leistung oder
4. für die Vermittlung einer der vorbezeichneten Leistungen
Vermögensvorteile versprechen oder gewähren läßt, die in einem auffälligen Mißverhältnis zu der Leistung oder deren Vermittlung stehen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Wirken mehrere Personen als Leistende, Vermittler oder in anderer Weise mit und ergibt sich dadurch ein auffälliges Mißverhältnis zwischen sämtlichen Vermögensvorteilen und sämtlichen Gegenleistungen, so gilt Satz 1 für jeden, der die Zwangslage oder sonstige Schwäche des anderen für sich oder einen Dritten zur Erzielung eines übermäßigen Vermögensvorteils ausnutzt.
(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. durch die Tat den anderen in wirtschaftliche Not bringt,
2. die Tat gewerbsmäßig begeht,
3. sich durch Wechsel wucherische Vermögensvorteile versprechen läßt.
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grüße, guido
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12.07.2004, 21:00
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Vielleicht soll man sich fragen: zuerst Motor, jetzt ein Zug, wie leicht(...) gleitet das Dach. Hat es da vielleicht wenig Wartung gegeben...... seit Jahren.....
Viel Erfolg.
__________________
Paul van Engelen
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13.07.2004, 15:01
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Zitat:
Zitat von P993S2
Vielleicht soll man sich fragen: zuerst Motor, jetzt ein Zug, wie leicht(...) gleitet das Dach. Hat es da vielleicht wenig Wartung gegeben...... seit Jahren.....
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Mein 993er ist eigentlich scheckheft gepflegt - und da denke ich doch, dass die im PZ auch das Schiebedach entsprechend bei einer Inspektion mit-warten.
Und nachdem ich das Dach auf der Route Napoleon per Hand zugeschoben habe kann ich sagen, dass das Dach eigentlich leicht läuft.
Na ja, ich werde das (hoffentlich) schon noch in den Griff bekommen 
__________________
Grüßle
Stefan
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13.07.2004, 15:32
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Ach Mensch Stefan so ab und an wird einem doch mal wieder klar, warum nicht alle einen Porsche fahren. Nicht zuletzt liegt es an der unverschämten Preispolitik der PAG.
Nur als kleine ALternative:
Bei www.autoahrens.de hab ich das Getriebe für 235 €entdeckt.
Aber leider gibt es nicht immer eine Alternative!
Mitleidende Grüße
Philipp
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Ihr kommt aus dem Norden und wisst nicht wer die Fischköppe sind - PN an mich...
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23.07.2004, 17:56
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Schiebedach Endspurt !
Sodele,
als Amateurschrauber habe ich heute Nachmittag zuerst mal nen fetten Kratzer in den Lack gemacht.  

Aber nun habe ich endlich die beiden Züge ausgewechselt und die neue Rutschkupplung eingebaut.
Leider nicht mit dem erhofften Erfolg:
Das Dach geht nicht mehr ganz zu: Das Dach geht zwar bis ganz nach vorne, aber die hintere Dachhälfte kommt nicht mehr ganz vor.
Der Motor macht "anstrengende" Geräusche
Woran kann das liegen ?
- an irgend einer falschen Justierung ?
- hat da jemand ne Idee ?
Merci schon mal für ne schnelle Antwort, denn ich sehe zudem regenwolken aufziehen 
__________________
Grüßle
Stefan
Was für ein A....
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12.07.2004, 21:05
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Zitat:
Zitat:
StGB § 291 Wucher
(1) Wer die Zwangslage, die Unerfahrenheit, den Mangel an Urteilsvermögen oder die erhebliche Willensschwäche eines anderen dadurch ausbeutet, daß er sich oder einem Dritten
1. für die Vermietung von Räumen zum Wohnen oder damit verbundene
Nebenleistungen,
2. für die Gewährung eines Kredits,
3. für eine sonstige Leistung oder
4. für die Vermittlung einer der vorbezeichneten Leistungen
Vermögensvorteile versprechen oder gewähren läßt, die in einem auffälligen Mißverhältnis zu der Leistung oder deren Vermittlung stehen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Wirken mehrere Personen als Leistende, Vermittler oder in anderer Weise mit und ergibt sich dadurch ein auffälliges Mißverhältnis zwischen sämtlichen Vermögensvorteilen und sämtlichen Gegenleistungen, so gilt Satz 1 für jeden, der die Zwangslage oder sonstige Schwäche des anderen für sich oder einen Dritten zur Erzielung eines übermäßigen Vermögensvorteils ausnutzt.
(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. durch die Tat den anderen in wirtschaftliche Not bringt,
2. die Tat gewerbsmäßig begeht,
3. sich durch Wechsel wucherische Vermögensvorteile versprechen läßt.
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Super Beitrag, Guido.
Also ich als Laie sehe §§ 291 Absatz 1 Punkt 3 bzw. 4 und Absatz 2 Punkt 2 erfüllt ---> Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren.
Was ich schon immer sagte, die Gesetze sind da und OK, man muss sie nur mal anwenden....
Wo sind die juristischen Fachkräfte????
Beste Grüsse
Markus
__________________
Beste Grüsse
Markus
Der Ton macht die Musik....
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