06.04.2011, 10:19
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Porsche abmelden bis zum Oldtimerstatus
Hallo liebe Porschefreunde, ich trage mich mit dem Gedanken meinen Porsche abzumelden und zwei Jahre zu warten bis er als Oldtimer zugelassen werden kann. Ist das problemlos möglich? Ich denke, ich müsste doch sowieso eine Vollabnahme nach zwei Jahren durchführen lassen oder ist das falsch? (Habe noch nie ein Auto abgemeldet)
Kann ich dann mit meinem 911 Targa, Bj.84, alles original bis auf amerikanische Stoßstangen hinten - müssen die eigentlich umgerüstet werden?- einfach zu einem TÜV Gutachter vorfahren?
Danke für die Antworten
Targalex
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06.04.2011, 17:36
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Hallo,
wie ich lese, ist den auto aus usa, damit ist die stoßstange doch original!
vollabnahme muß nach den zwei jahren sowieso erfolgen und dann gleich H abnahme mitmachen.
ich denke, du hast die scheinwerfer und rückleuchten schon auf europäischen standart umgerüstet und die begrenzungsleuchten stillgelegt.
somit kein problem.
__________________
Gruß Peter
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07.04.2011, 10:22
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Zitat:
Zitat von pepels
Hallo,
...vollabnahme muß nach den zwei jahren sowieso erfolgen und dann gleich H abnahme mitmachen....
somit kein problem.
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Moin,
Nö, das war mal. Die Vollabnahme wird heutzutage erst nach mind. 7 Jahren der sog. Ausserbetriebsetzung noetig.
Wenn die Daten Im Zentralregister gespeichert sind, reichen eine normale HU (ggfs. mit 21c, Oldtimeruntersuchung) und AU zur Wiederinbetriebnahme.
Meine Meinung zu dem Vorhaben: Nicht machen; lieber im Sommer ab und zu mal fahren. Das reduziert Standschaeden, die sonst nach 2 Jahren sicher erheblich teurer werden als mehr oder weniger regelmaessige Bewegungsfahrten.
Zudem ist die Entzugsphase nicht so richtig prickelnd
ND
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07.04.2011, 10:32
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Danke für die Antworten. Nein, er ist ein Deutscher, irgendein Vorbesitzer hat eine amerikanische St0ßstange hinten montiert. Apropos Standschäden: Treten die wirklich nach zwei Jahren schon auf? Welche können das sein?
Gruß, Targalex
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07.04.2011, 10:46
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Zitat:
Zitat von ndaustue
Moin,
Nö, das war mal. Die Vollabnahme wird heutzutage erst nach mind. 7 Jahren der sog. Ausserbetriebsetzung noetig.
Wenn die Daten Im Zentralregister gespeichert sind, reichen eine normale HU (ggfs. mit 21c, Oldtimeruntersuchung) und AU zur Wiederinbetriebnahme.
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Hi,
mein 931 hat letztes Jahr nach 10! Jahren Abmeldung (rote Nummer) keine Vollabnahme benötigt.
Grüße
Matthias
__________________
964 C2 Cabrio Tiptronic MJ 1991, Schwarzmetallic
924S (946) MJ 1988, Indischrot
924 MJ 1983, Alpinweiß
924 Turbo (931) MJ 1982, Lhasametallic
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07.04.2011, 10:54
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Zitat:
Zitat von targalex60
Danke für die Antworten. Nein, er ist ein Deutscher, irgendein Vorbesitzer hat eine amerikanische St0ßstange hinten montiert. Apropos Standschäden: Treten die wirklich nach zwei Jahren schon auf? Welche können das sein?
Gruß, Targalex
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Moin,
US-Stossstange: Gefaellt Dir das Ding? Oder isses wegen des kleinen Kennzeichens?
Standschaeden: Blick in die Glaskugel; moeglich ist alles, obs passiert, ist schwer vorhersagbar.
Klassiker sind:
- Dichtungen verhaertet und dann undicht
- Kupplungszylinder defekt
- Standplatten
- Riemen verhaertet
- Spritleitungen versaut / verharzt
- Bremskolben undicht / Saettel fest
Meinen Kaefer behandele ich mittlerweile recht sorglos; das Ding ist offenbar unverwuestlich, auch in pkto Standschaeden. Allerdings waeren diese dann erheblich preiswerter zu richten.
Offen gestanden hatte ich bisher nur einmal einen echten Standschaden; das war nach einem Winter Standzeit einer der Bremskolben. Zumindest die Kupplung und die Bremse trete ich waehrend der Standzeit immer mal wieder; beide Luftgekuehlten werden ab und an mal hin- und hergeschoben.
ND
derdannimmerimUeberwinterungspflegestressist;-)
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07.04.2011, 11:01
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Zitat:
Zitat von Matze 964
Hi,
mein 931 hat letztes Jahr nach 10! Jahren Abmeldung (rote Nummer) keine Vollabnahme benötigt.
Grüße
Matthias
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Dann waren die Daten noch im Zentralregister hinterlegt. Mein Kaefer kam 2006 mit neuer Abnahme auf die Piste; er war 1995 abgemeldet worden; Daten waren nimmer hinterlegt.
Nach neuer FZV werden die Daten nach 7 Jahren geloescht, und dann erfolgt ne Vollabnahme. Alte Daten sind wohl immer noch gespeichert.
ND
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07.04.2011, 13:25
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Zitat:
Zitat von ndaustue
Dann waren die Daten noch im Zentralregister hinterlegt.
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Hi,
nein, mussten bei der Wiederzulassung komplett neu eingegeben werden.
Aber der alte Brief war vorhanden und somit auch eine "Datenbestätigung", so zumindest die Aussage beim TÜV. War also nur eine ganz normale HU erforderlich. Ich hatte selbst davor gedacht, dass wegen der mehr als 7 Jahre seit Abmeldung eine Vollabnahme erforderlich ist, aber das hatte sich wohl letztes Jahr geändert.
Grüße
Matthias
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