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  #1  
Alt 30.11.2004, 12:26
turbo-Ronny turbo-Ronny ist offline
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turbo-Ronny
Ausrufezeichen Schadenersatzklage gegen Porsche

Ich wende mich mit diesem Beitrag nochmalig an alle 993 turbo - (Leid)geprüften!
Habe im Bereich Tuning schon das Thema defekte Ventilführungen aufgegriffen und bereite derzeit eine Klage gegen die Porsche Deutschland GmbH vor.
Zur Sache: Wer hat bei geringer Laufleistung (Ca. 30.000 bis 60.000km) mit verschlissenen Ventilführungen zu tun gehabt und ist bei Porsche trotz lückenlosem Scheckheft in Sachen Kostenerstattung abgewiesen worden?
Bei meinem turbo (EZ 11`95) mussten bei Kilometerstand 59.000 alle Ventilführungen auf Grund vorzeitiger Materialermüdung erneuert werden. Kostenpunkt: ca. € 7.500,00 in einer freien Werkstatt. Nach Auskunft von Porsche handelt es sich hierbei um einen bedauerlichen Eizelfall. Da ich mit einigen Betroffenen bereits Kontakt aufgenommen habe, weiss ich, dass dem nicht so ist. Wer von Euch also vor dem gleichen Problem steht, kann gerne mit mir Kontakt aufnehmen, denn wie heisst es schon in der Werbung: "In der Gemeinschaft ist man stark!"
Mein Anwalt und ich wollen vor Gericht den Beweis antreten, dass es viele 993 turbo - Geschädigte in Sachen Ventilführungen gibt und Porsche somit zum Handeln bewegen.
Von dieser Klage und deren Ausgang hängt also ebenfalls sehr Viel für Euch ab, denn dieses Problem kann jeden turbo - Fahrer ereilen! Ihr könnt am Besten per e-mail mit mir in Kontakt treten. Die vertrauliche Behandlung Eurer Informationen ist an dieser Stelle zugesichert.
Auf Bald - Euer turbo-Ronny
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  #2  
Alt 30.11.2004, 13:53
Andreas aus Köln Andreas aus Köln ist offline
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  #3  
Alt 30.11.2004, 13:56
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  #4  
Alt 30.11.2004, 14:00
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  #5  
Alt 30.11.2004, 14:01
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  #6  
Alt 30.11.2004, 14:02
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  #7  
Alt 30.11.2004, 14:02
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Gratuliere, warst schneller !
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  #8  
Alt 30.11.2004, 14:09
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  #9  
Alt 30.11.2004, 18:06
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Compressor
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Hmmm... das erinnert mich an die Sammelklage der Boxster-Fahrer ueber 1,90m die sich allesamt permanent den Kopf am Ueberrollbuegel des Wagen stossen, weil die Sitzlehne (ganz nach hinten gestellt) leider "unter" den Ueberrollbuegel geht, der Kopf aber eben _nicht_ (der knallt beim Zurueckgehen voll gegen den Buegel).

Nach dem es bei Auffahrunfaellen wohl zu einigen Schaedelbasisbruechen gekommen war, hat es dann mal in den USA eine Sammelklage gegeben. Ich hab aber keine Ahnung, wie die Geschichte ausgegangen ist...

Moral von der Geschicht: Es gibt _auf jeden Fall_ auch bei Porsche grobe Konstruktions-, bzw. Planungsfehler und eben auch weitaus offensichtlichere als das von Dir erwaehnte Problem bei Deinem Turbo. Ich koennte mir schon vorstellen, dass sowas Erfolg haette. Vielleicht bietet Dir Porsche ja auch ne Menge Kohle, damit die Sache nicht zu stark an die Oeffentlichkeit kommt... (So ist das wahrscheinlich bei der Klage mit dem Ueberrollbuegel gelaufen)
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Beste Gruesse,
Martin
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  #10  
Alt 30.11.2004, 22:11
wolfgang911 wolfgang911 ist offline
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wolfgang911
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Hallo,

sehr ärgerlich, aber wenn ich damals meinen RA richtig verstanden habe, mußt Du dem Beschuldigten das Recht auf Nachbesserung einräumen, sonst erlischt Dein Anspruch. Oder was sagen die RA's?

Ein weiterer Fehler könnte sein, daß Du das KFZ nicht zu Porsche zur Schadensfeststellung gebracht hast.

Insgesamt sehr schwierig, aber ich kenne Porsche aus früheren Erfahrungen bei berechtigtem Anspruch als sehr kulant.

...aber die Zeiten könnten sich geändert haben.
Gruß Wolfgang
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  #11  
Alt 30.11.2004, 22:13
Kolbenhemd Kolbenhemd ist offline
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Kolbenhemd
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Hallo Andy,

auf dem Schnitt durch die Maschine hat man dann auch vorsichtshalber die Ventilführungen weggelassen!

Gruss
Robert
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  #12  
Alt 01.12.2004, 02:53
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wba wba ist offline
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Hi Ronny,

bei allem Verständnis für Deinen Ärger, ich glaube nicht, daß eine solche Klage erfolgreich sein wird. Aus meiner inzwischen langjährigen Porschefahrervergangenheit kann ich nur bestätigen, daß Porsche eher kulant ist, als Anträge abzulehnen.

Das ist ganz besonders dann so, wenn man bei Porsche um eine Schwachstelle weiß, denn Negativpublicity möchte man bei Porsche um (fast) jeden Preis vermeiden. Wenn da also wirklich ein konstruktionsbedingter Fehler vorliegt, dann weiß man das im Werk längst, denn solche sich über einem definierten Maß wiederholend auftretende Fehler/Reparaturen werden erfaßt und im Werk entsprechend ausgewertet.

Das jüngste Beispiel ist die Rückrufaktion der 993er wg. des Motorkabelbaums. Ab einem bestimmten Fahrzeugalter häuften sich die Fehler, es wurden mehr Kabelbäume ausgetauscht, als vom Werk (schon für Lagerhaltung) kalkuliert war. Das erzeugt automatisch eine Untersuchung und ggf wie in diesem Falle eine Rückrufaktion. Mein Kabelbaum hatte einige Monate vorher den Geist aufgegeben. Das PZ hat den Kulanzantrag nur unwillig gestellt, weil man dort der Meinung war, damit keinen Erfolg zu haben. Zur allgemeinem Überraschung wurde dem Antrag in kürzester Zeit zu 100% entsprochen, das Werk wollte nicht mal den beschädigten Kabelbaum zur Untersuchung sehen.

Bei einer solchen Klage muß man halt berücksichtigen, daß im Werk schon ein paar fähige Köpfe sitzen, die im Vorfeld versuchen, solche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Entscheidend ist da u.a. auch die relative und absolute Häufigkeit, in der solche Defekte auftreten - unterhalb einer definierten Grenze gilt das eben nicht als Konstruktionsfehler, sondern als "normaler Verschleiß", und der ist nicht kulanzfähig.
Dennoch ist die Erstattung der Kosten "billiger" und vor allem weniger Image-schädigend als ein Prozeß. Ich denke, wenn da auch nur der Hauch einer Chance im Rahmen der Porsche-Möglichkeiten bestanden hätte, wäre dem Antrag entsprochen worde.

Allerdings weiß ich auch, daß es im Hause Porsche strengere Maßstäbe als früher gibt, weil die Kosten durch Kulanzerstattungen zu hoch waren. Die PZ sind daher angewiesen, im Vorfeld so weit es geht schon auszusortieren/abzulehnen.

Ich halt Dir natürlich trotzdem die Daumen!

Gruß
Wolfgang
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Gruß
Wolfgang
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  #13  
Alt 01.12.2004, 04:16
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Das mit der Nachbesserungsmöglichkeit zuerst einräumen habe ich selbst schon teuer gelernt...

Ciao, Andreas
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Gruß, Andreas



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  #14  
Alt 01.12.2004, 09:30
turbo-Ronny turbo-Ronny ist offline
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turbo-Ronny
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Hallo "wba wolfgang", ich fahre seit 19 Lenzen Porsche und habe den Laden auch schon kundenfreundlicher erlebt. Es gibt bei Porsche einen grundsätzlichen Vorstandsbeschluss, wonach alle Kulanzanträge, bei Fahrzeugen die älter als 4 Jahre sind, abzulehnen sind.
Aus dem Hause Porsche wird allerdings nur unter der Hand eingeräumt, dass es Probleme mit den Ventilführungen gegeben hat. Im Detail war das Material zu weich ausgelegt und die Führungen wurden z.T. ca. 3-4mm zu tief in den Zylinderkopf eingepresst. Daraus resultierend kommt es zu Überhitzung an diesen Bauteilen. Ich sehe hier auch nicht den Ansatz einer Kulanzregelung, sondern vielmehr einer Schadenersatzforderung. (feiner Unterschied)
Gruß turbo-Ronny
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  #15  
Alt 01.12.2004, 11:48
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Andibuch
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Hallo turbo-Ronny,

also da würde mich mal interessieren, wie Dein Anwalt das hinbekommen will. Da Du von Klage sprichst, ist das Kulanz-Thema, d.h. Zahlung von Porsche ohne rechtliche Verpflichtung, wohl durch.

Rechtlich ist folgendes zu unterscheiden:

1. Kaufrechtliche Gewährleistung:

Nch dem bis Ende 2001 geltenden Kaufrecht galt eine 6-monatige Gewährleistung wegen Fehlern der Kaufsache zwischen Käufer und Verkäufer. Nach dem neuen Schuldrecht (für Verkäufe ab 2002) beträgt diese Frist 2 Jahre. Ich kenne Deinen Fall zwar nicht näher, würde aber vermuten, dass diese Fristen abgelaufen sind. Längere Fristen gelten nur, wenn der Verkäufer den Mangel "arglistig verschwiegen" hat. Das ist sowas ähnliches wie Betrug. Schwer zu beweisen. Selbst wenn noch keine Verjährung eingetreten ist, geht der Anspruch nur dann gegen die Porsche AG, wenn die Dir das Auto verkauft hat oder sonst eine vertragsrechtliche Beziehung direkt zum Hause Porsche besteht.

2. Produkthaftung

Grundsätzlich längere Fristen aber (!) bei der Produkthaftung geht es grundsätzlich nur um Schäden an anderen Rechtsgütern als an der Kaufsache selbst. Klassisches Beispiel: Sicherheitsrelevante Fehler,die zu Unfällen und damit zu Körperschäden führen (wie zB die in diesem thread schon angesprochenen Boxster Fälle). Damit hat aber Dein Fall offensichtlich nichts zu tun, Dir geht es ja um eine Fehlfunktion des Autos, also der Kaufsache.

Also, wie gesagt, die juristische Begründung würde mich echt interessieren. Übrigens, der Anwalt kriegt immer das gleiche Geld, egal ob Du gewinnst oder verlierst.

Grüße

Andibuch, der sein Geld als Anwalt verdient und hier als technischer Laie auch mal was zur Sache sagen kann.
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