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  #1  
Alt 19.06.2005, 00:25
Vincent Vega Vincent Vega ist offline
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Vincent Vega
Beitrag O7-Nummer

Hallo 11er Fans,

hat einer von euch Erfahrungen mit der 07 Nummer? Die Vorgaben sind ja sehr restritiv: nur Probefahrten, Clubtreffen , Fahrtenbuch etc.

Sagen wir mal, man macht jedes Wochenende einen kleinen Ausflug, ist das als Probefahrt noch drin???

Kann die Versicherung stinkig werden, wenns mal auf einer "Wochendprobefahrt". knallt?

Grße

Wega
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  #2  
Alt 19.06.2005, 01:17
SEXY911 SEXY911 ist offline
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SEXY911
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Wenn man bei einer Kontrolle oder sogar einem Unfall durch Durchblättern des Fahrtenbuches merkt, daß Du mit hübscher Regelmäßigkeit (nur) am Wochenende eine "Probefahrt" machst, ist der Ärger glaube ich vorprogrammiert. Das ganze speziell vor dem Hintergrund, daß das 07er genau aus diesem Grunde in Mißkredit gekommen ist und stärker reglementiert/kontrolliert werden soll.

Meine Meinung (jetzt nicht nur auf Dich bezogen): Wer das 07er nutzt, um seine hubraumstarke und/oder verkehrsunsichere Kiste "günstig an einer normalen Zuslassung vorbei anzumelden" und dann versucht, die Fahrten zum Brötchenholen/Eiscafe oder sogar täglich zur Arbeit in das Clubtreffen/Probefahrt/Überführungfahrt-Raster zu pressen, der erweist der eigentlichen 07er-Zielgruppe einen Bärendienst.
Aus genau diesem Grund steht das 07er im Dauerbeschuss und war schon kurz vor dem aus.

Gruß,
Harald
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  #3  
Alt 19.06.2005, 01:19
Vampyr Vampyr ist offline
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Vampyr
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habe die 07-nummer seit knapp 2 jahren.
mein fahrtenbuch wurde bislang noch nicht kontrolliert.
bedenke aber, du bekommst die nummer zunächst nur auf probe.
bei verlängerung wird das fahrtenbuch dann normalerweise eingesehen.
sollte hier eine fahrt nicht aufgeführt worden sein, diese aber, wie auch immer, dem stva bekannt geworden sein, gibts ärger und die nummer wird verm. nicht verlängert.
wenn jedes wochenende eine fahrt eingetragen worden ist, gibts aber verm. auch ärger.

zur versicherung müssten mal die experten was sagen, habe bislang keine probleme mit denen, allerdings auch noch keinen schadensfall gehabt mit 07 (zum glück - der schöne porsche).
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Es geht einfach nicht ohne...
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  #4  
Alt 19.06.2005, 01:43
Benutzerbild von Micha
Micha Micha ist offline
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Micha
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Helau,
warum sollte das ein Problem sein jedes Wochenende eine Probefahrt zumachen. Da muß erstmal das Gegenteil bewiesen werden, schließlich ist diese Nummer dafür gedacht und da ich leider auch nur am Wochenende Zeit habe um Probefahrten durchzuführen, stehen dann halt nur Daten vom Wochenende drin. Damit kann ich immerhin nachweisen, daß dieses Fahrzeug nicht im Alltag benutze. Wozu sollte ich dann wieder lügen wenns so ist wie es ist .
Habe schon davon gehört, daß es Leute gibt die dort seit mehreren Jahren garnichts eingetragen haben und fahren immer nur mit dieser Nummer herum. Die werden dann vielleicht ein Problem bekommen, wenn das Fahrtenbuch eingesehen wird.
Ich trage meine Fahrten immer gleich ein, also schon vermehrt an Wochenenden und freien Tagen. Nach dem Sinn und Zweck wird im Fahrtenbuch auch nicht gefragt, wäre bei mir sowieso nur zum Zwecke und zur Überprüfung der Funktion- was auch nicht gelogen ist.

Helau aus der Nähe von MZ

Micha
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Immer einen Schritt voraus
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  #5  
Alt 19.06.2005, 02:53
Der Weisse Der Weisse ist offline
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Der Weisse
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Bei mir wird der "Zweck" im Fahrtenbuch gefordert. Ich sehe auch eher das Problem, wenn man Sonntags mit schönen Klamotten und Freundin, eisessend und die Rückbank voll mit gekauften Sachen im Auto angehalten wird. Dann hat man sicherlich Erklärungsprobleme. Ich habe mal einen Jeepfahrer in Köln-Innenstadt gesehen, natürlich offen, Surfbrett auf dem Dach, laute Mucke und zwei "Damen" mit im Auto und das mit 07-Nummer.
Den hätte ich gerne persönlich angezeigt.
Wenn man aber seinem "Liebling" am Wochenende allein mit einer Schraubenziehersammlung und einem Ersatzteil auf dem Beifahrersitz den Auslauf gönnt, kann sicherlich niemand etwas dagegen sagen!!

JB

Der auch noch keine Probleme hatte, aber oft eine schlechtes Gewissen.
__________________
Gruß John

Erinnerung für die Zukunft - www.biographiewerkstatt.net - Auch für Porschegeschichten geeignet.


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  #6  
Alt 19.06.2005, 03:33
Benutzerbild von Reiner
Reiner Reiner ist offline
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Beiträge: 286
Reiner
Beitrag

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:<HR>Original erstellt von Der Weisse:
<STRONG>Ich habe mal einen Jeepfahrer in Köln-Innenstadt gesehen, natürlich offen, Surfbrett auf dem Dach, </STRONG>[/quote]

Hä, wie jetzt? Geht das?
__________________
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  #7  
Alt 19.06.2005, 03:44
ElferDriver.de ElferDriver.de ist offline
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ElferDriver.de
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hallo,
bei uns in rosenheim heisst das history- kennzeichen. es wird ohne ueberpruefung des fahrzeugs ausgegeben - UND - ohne fahrtenbuchzwang !!!
habe es fuer meine alten motorraeder, koennte es aber auch auf autos per telefonanruf erweitern...
regeln sind sonst die gleichen wie oben beschrieben.
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mit sportlichen gruessen,
rainer
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  #8  
Alt 19.06.2005, 04:23
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Targahorst Targahorst ist offline
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Wie sind denn die Kosten im Vgl. zum Saisonkz.?
Habe gerade Post vom Finanzamt bekommen und die Steuer für menen 964(93)ist von 129€ auf €155(04-10)mal wieder gestiegen!
Schadstoffschlüssel 25, daher jetzt € 7,36/100 ccm
Gruß Horst
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Der bergische Hammer
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  #9  
Alt 19.06.2005, 04:35
Benutzerbild von kontiki964
kontiki964 kontiki964 ist offline
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kontiki964 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Das rote 07-Kennzeichen ist eine Erfindung des ehemaligen Verkehrsministers Mathias Wissmann (CDU ) und als Sammlerkennzeichen im Sinne von Wechselkennzeichen gedacht. Nach Wissmann sollten ganze Sammlungen mit Fahrzeugen jenseits der 20-Jahres-Grenze im öffentlichen Straßenverkehr zwar rollfähig sein, nicht aber im Alltag bewegt werden dürfen. Schon allein deshalb fordern die meisten mir bekannten Zulassungsstellen zusätzlich ein ganzjährig angemeldetes Alltagsfahrzeug, bevor sie bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen das 07-Kennzeichen erteilen. Was heißt aber nun -rollfähig- im Sinne des Erlaubten?

Definition:

Eine erste Antwort gibt zunächst das Gesetz in seiner 49. Ausnahmeverordnung zur StVZO:

Gestattet sind Probefahrten, Prüfungsfahrten durch Kfz-Sachverständige, Überführungsfahrten, Fahrten zur Wartung und Reparatur sowie An- und Abfahrten zu sowie die Teilnahme selbst an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimerfahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts dienen.


Aus dem Juristendeutsch übersetzt heißt das im Klartext:

Wie schon der zuvor beschriebene Bestimmungszweck dieses Kennzeichens beschreibt, darf man mal fahren, sollte jedoch nicht tagtäglich damit herumgurken. Bei Schnee- und Regenwetter sollte der Oldie sowieso im trockenen stehen. Auch Staufahrten zur Rush-Hour wirken irgendwie peinlich und sollten tunlichst vermieden werden. Die Fahrt zum Oldtimer-Stammtisch ist ok, Fahrten zur Freundin oder Arbeit sind es nicht. Die Routen zur Tankstelle oder Waschbox sind legitim. Zum Aldi fährt man aber mit diesen Schildern besser nicht. Das strikte Einhalten der Straßenverkehrsregeln, insbesondere der Geschwindigkeitsbeschränkungen, bleibt oberstes Gebot. Wer hier sündigt oder gar auf der Autobahn links außen links den Blinker setzt, hat nicht nur bereits mit seinem Verstand, sondern sehr bald auch mit der Funkstreife ernsthafte Probleme. Das Kennzeichen ist dann meist endgültig - und es wird stets nur einmal vergeben. Zusätzlich erforderlich ist das Führen eines Fahrtenbuchs. Nach den Vorschriften reicht es aus, dass die unternommenen Fahrten nachträglich notiert werden. Die Behörde muss sich jedoch jederzeit die Einsichtnahme in dieses Buch vorbehalten und darf sich diese Aufzeichnungen bis zu einem Jahr später noch vorlegen lassen. Ganz allgemein gilt: 07-Kennzeichen zählen auch in den Augen der Polizeibehörden noch eher zu den Ausnahmeerscheinungen im Straßenbild. Man fährt quasi Dorf -oder Stadtbekannt und sollte dementsprechend auch oldtimergerecht mit seinem Fahrzeug umgehen.


Voraussetzungen:

Welche Voraussetzungen müssen nun vor Ort beim Erwerb dieses Kennzeichens vorliegen?

1. Der Joungtimer sollte nach der Intention des Gesetzgebers 20, darf im Ausnahmefall (Raritätenstatus mit Gutachten) jünger oder muss in seltenen Einzelfällen auch älter als 20 Jahre sein.


2. Das Fahrzeug muss -vorübergehend stillgelegt- sein (und entfällt deshalb auch nach zwölf Monaten automatisch in den nachfolgenden Statistiken des KBA Flensburg). Diese Stillegung ist obligatorisch, um eine verdeckte Doppelanmeldung zu verhindern.


3. In den meisten bekannten Erteilungsfällen mußte ein ganzjährig angemeldetes Alltagsfahrzeug nachgewiesen werden. Bei Betrieb mit Saisonkennzeichen müssen sich zwei oder mehr Alltagsfahrzeuge in ihren Zulassungsintervallen auf zwölf Monate ergänzen.


4. Einige wenige Zulassungsstellen stellen das Vorhandensein von mindestens zwei Oldies zur Bedingung und verweisen hierbei auf die Funktion dieses Kennzeichens als Wechselkennzeichen. Mit 07 dürfen bis zu zehn, auf Sonderantrag beim zuständigen Regierungspräsidenten auch bis zu 20 Oldies im Wechsel bewegt werden.


5. Das Kennzeichen selbst, nicht das oder die einzelnen Fahrzeuge bedürfen eines speziellen Versicherungsschutzes für Old- oder Youngtimer (viele Versicherungen wollen Fotos von allen Seiten des Fahrzeugs, die den guten oder neuwertigen Zustand des Fahrzeuges belegen )
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  #10  
Alt 19.06.2005, 04:55
doc-holliday doc-holliday ist offline
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doc-holliday
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Die ganze Thematik ist wohl sehr relativ,
also abhängig vom Handling der Kreisbehörde.
Ein Kollege, der rund 25 Fahrzeuge einer
renommierten deutschen Marke ab den 30ern
besitzt, fährt ausschliesslich und seit
Jahren nur mit 07 auf allen Fahrzeugen überall hin.
Er verhält sich nicht einmal diskret und tönt
auch, dass er den Status bei einer dazu berechtigten Stelle für &gt;einen Hunderter&lt;
bescheinigt bekommt. Die Fahrzeuge sind bis
12 Jahre jung und keineswegs selten, waren aber ehemals die Spitzenmodelle der Marke.
Das ist also sicher nicht gesetzeskonform,
wird aber je nach Vitamin B toleriert.
Gruss
Norbert
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goin' nowhere - fast!
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  #11  
Alt 19.06.2005, 06:19
carrera87 carrera87 ist offline
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carrera87 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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hi,

das mit dem 07er kz. ist je nach Bundesland bzw. sogar Zulassunsstelle total unterschiedlich....welche anforderungen, fahrtenbuch führen etc. hängt letztlich wirklich nur von der zulassungstelle ab, bei uns in Landshut ist von Stadt auf Landkreis ein riesenunterschied, bei der Stadt geht fast alles, im Landkreis haben sie die hosen voll.....

gruß, christian
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  #12  
Alt 19.06.2005, 06:31
carrera87 carrera87 ist offline
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achja vielleicht noch ganz interessant:

das mit den 20 Jahren muß nicht immer zutreffen, ein kumpel fährt einen BMW 750i Bj. 88 und einen Peugeot 205GTI 1.9 Bj. 87 (850kg/130PS!!)mit der 07er......

der BMW ist über das Kriterium "technische Besonderheit" (erster BMW-12-Zyl. nach dem Krieg) reingerutscht, vom 205er GTI ist nur noch weniger als 1Prozent (oder wars Promille) der jemals in der BRD zugelassen gewesenen FZG. aktuell zugelassen...

bei unserer Zulassung braucht man nämlich so eine Art §21-GA vom TÜV, das von 4 bedingungen mindestens 2 erfüllt sind.
entweder min. 20 jahre alt, oder technische besonderheit (Guuuummiii.... )
oder nur noch weniger als 1% zugelassen oder aussergewöhnlicher Pflege-und Erhaltungszustand- aber den hat ja eh`jeder, das Kriterium ist immer erfüllt...

gruß, christian
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  #13  
Alt 19.06.2005, 06:39
Benutzerbild von kontiki964
kontiki964 kontiki964 ist offline
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kontiki964 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Ja stimmt.
Als Einstiegsalter zur Eintragung auf 07 gelten im Allgemeinen 20 Jahre, die das Fahrzeug auf den Tag genau vollendet haben muss. Es reicht also nicht, dass sich der Joungtimer im zwanzigsten Lebensjahr; befindet. Bei Nachweis eines besonderen Raritätenstatus (Überlebensrate von bis zu 1000 Exemplaren laut KBA Flensburg) ist dieses Kennzeichen vereinzelt auch schon an 18 und 19-jährige Fahrzeuge ausgegeben worden. Umgekehrt stocken manche Zulassungsstellen das Einstiegsalter auf 25 Jahre auf und weisen einen 21jährigen Benz 200D/ W123 zurück.


Eine besondere Spezialität ist das vereinzelt bekannt gewordene Ausklammern von Großserienfahrzeugen der Baureihen Golf I, BMW E12, MB W123 oder auch W114/115. Dieses Vorgehen ist wahrscheinlich rechtswidrig, aber wegen eines umfassenden Ermessensspielraumes auf seiten der Behörde nur schwer einer Rechtmittelprüfung zugänglich.

Gruß von Gudrun, die noch lange kein 07-Kennzeichen bekommt
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  #14  
Alt 19.06.2005, 06:45
Magic Magic ist offline
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Magic
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Ich denke ein 07er lohnt sich wirklich nur wenn man mehrere Fahrzeuge hat, die regelmäßig bewegt werden sollten. Für nur ein Fahrzeug - als Geldsparmaßnahme - halte ich es für blödsinnig und viel zu umständlich. Ich hätte keine Lust jedes Mal nach den Herren in grün/weiß Ausschau zu halten, wenn ich mal mit meinem Baby an meiner Werksatt "vorbei" fahre.

Es gibt derzeit sehr günstige Joungtimer-Versicherungen - da lohnt sich der Stress mit dem 07er nicht wirklich.
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...it's a kind of magic
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  #15  
Alt 19.06.2005, 07:38
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RODI RODI ist offline
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RODI
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moin,
also ich habe das 07er-kennzeichen seit 1995(!) kurz nachdem es ins leben gerufen wurde.
ich habe noch nie probleme mit den ordnungshütern gehabt. ich habe/brauch auch kein fahrtenbuch.

gruss
RODI- dergeradevoneinerprobefahrtzurückgekommenist- ehrlich neuer luftfilter/zündkerzen
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